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Rettungsdienst

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst leisten notfallmedizinische Hilfe für Menschen in Not. Sie führen bei Notfallpatienten direkt am Notfallort lebensrettende Maßnahmen durch. Die aufwendige medizintechnische Ausstattung und die gute fachliche Ausbildung der Rettungskräfte stellt sicher, dass Notfallpatienten schnell und sicher in ein geeignetes Krankenhaus transportiert werden können. 

Ansprechpartner

Herr 
Stephan Moritz
Leiter Rettungsdienst / Prokurist

Tel. 0561 72904 -776
Moritz@DRK-Kassel.de

Loßbergstraße 12
34130 Kassel

Der Notruf für den Rettungsdienst: 112

Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

Über die europaweit gültige Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).

Die DRK-Rettungsdienst Kassel gGmbH

Die Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst Kassel gemeinnützige GmbH ist eine 100&ige Tochter des DRK-Kreisverbandes Kassel-Wolfhagen e.V. und eine der größeren Anbieter rettungsdienstlicher Leistungen im Rettungsdienstbereich Kassel (Stadt und Landkreis Kassel).

Sie ist in der Notfallrettung mit insgesamt 16 Rettungswagen (RTW) und einen Krankentransportwagen (KTW) am Rettungsdienst und Krankentransport im Rettungsdienstbereich Kassel beteiligt. Sie betreibt fünf Rettungswachen (Ehrsten, Kassel, Trendelburg, Vellmar und Wolfhagen).

Sie stellt ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) für die Stadt Kassel am Klinikum Kassel und im Wolfhager Land betreibt die Gesellschaft ein NEF in Zusammenarbeit mit dem Arbeiter Samariter Bund an der Hessenklinik Wolfhagen.

Zusätzlich stellt das DRK einen Intensivtransportwagen (ITW) zur Verfügung, um Patienten, die intensivmedizinische Betreuung brauchen, zwischen den Gesundheitseinrichtungen zu verlegen (Interhospitaltransfer). Die ärztliche Besetzung erfolgt durch Intensivmediziner des Klinikums Kassel. Mit diesem System stellen wir erstmalig für die nordhessische Region in enger Zusammenarbeit mit dem Klinikum Kassel eine mobile Herz- und Lungenersatztherapie (Extracorporeal Life Support = ECLS) zur Verfügung.

Und wir gehen für Sie in die Luft: Die Notfallsanitäter auf dem Rettungshubschrauber Christoph 7, der am Roten Kreuz Krankenhaus Kassel stationiert ist, kommen ebenfalls von der DRK-Rettungsdienst Kassel gemeinnützigen GmbH.

Insgesamt führen wir über 31.000 Einsätze im Jahr durch und umrunden dabei ca. zehn mal die Welt.

Das alles schaffen wir nur, weil für uns über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Leidenschaft und Engagement tätig sind. Wir sind ein attraktiver und innovativer Arbeitgeber. Interesse an uns als Arbeitgeber? Dann schauen Sie doch mal auf unserer Jobbörse vorbei, dort finden sie detailliertere Informationen über uns als Arbeitgeber.

  • Gesetzliche Grundlagen

    Rettungsdienst in Deutschland ist Ländersache. In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit.

    In Hessen wurde der Rettungsdienst erstmals durch das Hessische Rettungsdienstgesetz (HRDG) vom 18.12.1990, das am 1.1.1992 vollständig in Kraft getreten ist, auf eine spezielle gesetzliche Grundlage gestellt. Dieser landesgesetzliche Ordnungsrahmen war notwendig, um zum einen den seinerzeit vom Bund vorgenommenen Änderungen des Personenbeförderungs- und des Kassenrechts und zum anderen den Regelungskompetenzen des Landes für den Rettungsdienst als Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr Rechnung zu tragen.

  • Finanzierung

    Die Kosten des Rettungsdienstes und des Krankentransportes werden durch die Krankenkassen getragen, wenn sie wirtschaftlich erfolgen (Wirtschaftlichkeitsgebot). Für jeden Rettungsdienstbereich (RDB, hier Stadt und Landkreis Kassel) vereinbaren die Leistungserbringer (DRK, ASB, Feuerwehr und JUH), auf Grundlage eines erstellten Gesamtbudgets, einheitliche Benutzungsentgelte mit den Krankenkassen.

    Kann in den Verhandlungen zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse keine Einigung über die Kosten erzielt werden, entscheidet nach Anhörung aller Beteilligten eine für das Land gebildete Schiedsstelle über die angemessene Höhe der Kosten.

    Bei Kostenüber- oder -unterdeckung auf Grund von Leistungsabweichungen oder unterschiedlicher Kostenstrukturen zwischen verschiedenen Leistungserbringern wird ein "interner" Ausgleich durchgeführt (interner Budgetausgleich).

    Weichen die tatsächlichen Einsatzzahlen (nicht die Kosten) von den vorausberechneten ab, sind dadurch entstehende Kostenüber- oder -unterdeckungen in nachfolgenden Vereinbarungen auszugleichen (externer Budgetausgleich).

  • Personal

    Die/Der Notfallsanitäter/in (NotSan) ist der gesetzlich geregelte Ausbildungsberuf im Rettungsdienst. Die Ausbildung erfolgt innerhalb von drei Jahren. Die/Der NotSan soll am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Notarzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten herstellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus beobachten und aufrechterhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind (Krankentransport), unter sachgerechter Betreuung befördern.

    Das ehemalige Berufsbild Rettungsassistent/in (RettAss) war eine zweijährige Berufsausbildung (die die/der Auszubildende selbst finanzieren musste, lediglich im zweiten Ausbildungsjahr erhielt Sie/Er eine Praktikumsvergütung). Diese wurde durch die vollfinanzierte Ausbildung zur/zum Notfallsanitäter/in abgelöst.

    Die/Der Rettungssanitäter/in (RettSan) ist eine Qualifikation, die in einer 540-Stunden umfassenden Ausbildung erworben werden kann. Die/Der RettSan kommt in Zusammenarbeit mit einem NotSan (RettAss) auf den Rettungsfahrzeugen zum Einsatz.

    Die Notärztin bzw. der Notarzt ist ein Arzt mit der Zusatzqualifikation "Notfallmedizin". D.h. er/sie wurde speziell für den Einsatz im Rettungsdienst geschult. Die Zusatzausbildung umfasst eine zweijährige Weiterbildung in der stationären Versorgung inklusive einer 6-monatigen Weiterbildung auf der Intensivstation, der Anästhesie und Notfallaufnahme. Zusätzlich muss zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin 50 Einsätze in Begleitung eines erfahrenen Notarztes und die Teilnahme an einem speziellen Theoriekurs (80 Stunden) nachgewiesen werden.

  • Einsatzkoordination

    Stadt und Landkreis Kassel betreiben bei der Berufsfeuerwehr Kassel für ihre Feuerwehr- und Rettungsdienstbereiche eine gemeinsame Leitfunkstelle.

    Diese koordiniert alle rettungsdienstlichen Einsätze. Hier werden die eingehenden Notrufe und Hilfeersuchen aus dem Stadtgebiet und aus den 29 Städten und Gemeinden des Landkreises angenommen und an die Bereiche Rettungsdienst und Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz weitergegeben.

    Die Leitfunkstelle führt eine Übersicht über die Aufnahmekapazität in den Krankenhäusern. Dadurch hat sie die Möglichkeit, dem Rettungsdienst gezielt einen geeigneten Behandlungsplatz zu vermitteln.