Buehnenbild_Vorstand_DMoeller-DRK-Region-Hannover_RD_Rettungswagen.jpg Foto: D. Möller / DRK

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  1. Das DRK
  2. Struktur
  3. Satzung

§ 1 und § 2 der Satzung des DRK Kreisverband Kassel-Wolfhagen e. V.

§ 1 - Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände,Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Region Kassel e. V. bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität.

Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Kassel-Wolfhagen e. V. sowie deren Mitglieder verbindlich.

Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

(3) Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Region Kassel e. V. ist Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Hessen e. V. Der Kreisverband Kassel-Wolfhagen e. V. ist die Gesamtheit seiner Gliederungen (nachgeordnete Verbände, Organisationen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen) sowie deren Mitgliedern auf dem Gebiet der Stadt Kassel und des Landkreis Kassel, Altkreis Wolfhagen. 

(4) Als Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Hessen e. V. nimmt der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Kassel-Wolfhagen e. V. die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Er achtet auf deren Durchführung im Gebiet des Kreisverbandes Kassel-Wolfhagen e.V. und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

(5) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Region Kassel e. V. ist ein anerkannter Verband der Freien Wohlfahrtspflege. Er nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschenunwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

(6) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz des Kreisverbandes vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes im Kreisverband.

§ 2 - Aufgaben

(1) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Region Kassel e. V. stellt sich

aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 34)

insbesondere folgende Aufgaben:

  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen,
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung,
  • Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, 
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
  • Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände,
  • Durchführung der Blutspendetermine und Betreuung der Blutspender,
  • Suchdienst und Familienzusammenführung,
  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u.a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe,
  • Betreuung und Versorgung alter und kranker Menschen,
  • die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
  • die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, 
  • die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten,
  • die Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung,
  • die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 
  • die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.

(2) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,
  • die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,
  • die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,
  • die Vermittlung von Familienschriftwechseln.

(3) Der Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Region Kassel e. V. wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Er sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.

Satzung zum Download