Rettungsdienst im EinsatzFoto: DRK Kassel

Rettungsdienst

Kontakt

Stephan Moritz
Leiter Rettungsdienst / Prokurist

Telefon 0561 72904-776
moritz@drk-kassel.de

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst leisten notfallmedizinische Hilfe für Menschen in Not. Sie führen bei Notfallpatienten direkt am Notfallort lebensrettende Maßnahmen durch. Die aufwendige medizintechnische Ausstattung und die gute fachliche Ausbildung der Rettungskräfte stellt sicher, dass Notfallpatienten schnell und sicher in ein geeignetes Krankenhaus transportiert werden können. 

Der Notruf für den Rettungsdienst: 112

Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

Über die europaweit gültige Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).

Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Telefon 116 117

Die DRK-Rettungsdienst Kassel gGmbH

Die Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst Kassel gemeinnützige GmbH ist eine 100&ige Tochter des DRK-Kreisverbandes Region Kassel e.V. und eine der größeren Anbieter rettungsdienstlicher Leistungen im Rettungsdienstbereich Kassel (Stadt und Landkreis Kassel).

Sie ist in der Notfallrettung mit insgesamt 16 Rettungswagen (RTW) und einen Krankentransportwagen (KTW) am Rettungsdienst und Krankentransport im Rettungsdienstbereich Kassel beteiligt. Sie betreibt fünf Rettungswachen (Ehrsten, Kassel, Trendelburg, Vellmar und Wolfhagen).

Sie stellt ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) für die Stadt Kassel am Klinikum Kassel und im Wolfhager Land betreibt die Gesellschaft ein NEF in Zusammenarbeit mit dem Arbeiter Samariter Bund an der Hessenklinik Wolfhagen.

Zusätzlich stellt das DRK einen Intensivtransportwagen (ITW) zur Verfügung, um Patienten, die intensivmedizinische Betreuung brauchen, zwischen den Gesundheitseinrichtungen zu verlegen (Interhospitaltransfer). Die ärztliche Besetzung erfolgt durch Intensivmediziner des Klinikums Kassel. Mit diesem System stellen wir erstmalig für die nordhessische Region in enger Zusammenarbeit mit dem Klinikum Kassel eine mobile Herz- und Lungenersatztherapie (Extracorporeal Life Support = ECLS) zur Verfügung.

Und wir gehen für Sie in die Luft: Die Notfallsanitäter auf dem Rettungshubschrauber Christoph 7, der an den Helios Kliniken Kassel stationiert ist, kommen ebenfalls von der DRK-Rettungsdienst Kassel gemeinnützigen GmbH.

Insgesamt führen wir über 31.000 Einsätze im Jahr durch und umrunden dabei ca. 18 mal die Welt.

Das alles schaffen wir nur, weil für uns über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Leidenschaft und Engagement tätig sind. Wir sind ein attraktiver und innovativer Arbeitgeber. Interesse an uns als Arbeitgeber? Dann schauen Sie doch mal auf unserer Jobbörse vorbei, dort finden sie detailliertere Informationen über uns als Arbeitgeber.

Gesetzliche Grundlagen
Rettungsdienst in Deutschland ist Ländersache. In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit.
In Hessen wurde der Rettungsdienst erstmals durch das Hessische Rettungsdienstgesetz (HRDG) vom 18.12.1990, das am 1.1.1992 vollständig in Kraft getreten ist, auf eine spezielle gesetzliche Grundlage gestellt. Dieser landesgesetzliche Ordnungsrahmen war notwendig, um zum einen den seinerzeit vom Bund vorgenommenen Änderungen des Personenbeförderungs- und des Kassenrechts und zum anderen den Regelungskompetenzen des Landes für den Rettungsdienst als Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr Rechnung zu tragen.
Finanzierung
Die Kosten des Rettungsdienstes und des Krankentransportes werden durch die Krankenkassen getragen, wenn sie wirtschaftlich erfolgen (Wirtschaftlichkeitsgebot). Für jeden Rettungsdienstbereich (RDB, hier Stadt und Landkreis Kassel) vereinbaren die Leistungserbringer (DRK, ASB, Feuerwehr und JUH), auf Grundlage eines erstellten Gesamtbudgets, einheitliche Benutzungsentgelte mit den Krankenkassen.
Kann in den Verhandlungen zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse keine Einigung über die Kosten erzielt werden, entscheidet nach Anhörung aller Beteilligten eine für das Land gebildete Schiedsstelle über die angemessene Höhe der Kosten.
Bei Kostenüber- oder -unterdeckung auf Grund von Leistungsabweichungen oder unterschiedlicher Kostenstrukturen zwischen verschiedenen Leistungserbringern wird ein "interner" Ausgleich durchgeführt (interner Budgetausgleich).
Weichen die tatsächlichen Einsatzzahlen (nicht die Kosten) von den vorausberechneten ab, sind dadurch entstehende Kostenüber- oder -unterdeckungen in nachfolgenden Vereinbarungen auszugleichen (externer Budgetausgleich).
Personal

Die/Der Notfallsanitäter/in (NotSan) ist der gesetzlich geregelte Ausbildungsberuf im Rettungsdienst. Die Ausbildung erfolgt innerhalb von drei Jahren. Die/Der NotSan soll am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Notarzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten herstellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus beobachten und aufrechterhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind (Krankentransport), unter sachgerechter Betreuung befördern.

Das ehemalige Berufsbild Rettungsassistent/in (RettAss) war eine zweijährige Berufsausbildung (die die/der Auszubildende selbst finanzieren musste, lediglich im zweiten Ausbildungsjahr erhielt Sie/Er eine Praktikumsvergütung). Diese wurde durch die vollfinanzierte Ausbildung zur/zum Notfallsanitäter/in abgelöst.

Die/Der Rettungssanitäter/in (RettSan) ist eine Qualifikation, die in einer 540-Stunden umfassenden Ausbildung erworben werden kann. Die/Der RettSan kommt in Zusammenarbeit mit einem NotSan (RettAss) auf den Rettungsfahrzeugen zum Einsatz.

Die Notärztin bzw. der Notarzt ist ein Arzt mit der Zusatzqualifikation "Notfallmedizin". D.h. er/sie wurde speziell für den Einsatz im Rettungsdienst geschult. Die Zusatzausbildung umfasst eine zweijährige Weiterbildung in der stationären Versorgung inklusive einer 6-monatigen Weiterbildung auf der Intensivstation, der Anästhesie und Notfallaufnahme. Zusätzlich muss zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin 50 Einsätze in Begleitung eines erfahrenen Notarztes und die Teilnahme an einem speziellen Theoriekurs (80 Stunden) nachgewiesen werden.

Einsatzkoordination
Stadt und Landkreis Kassel betreiben bei der Berufsfeuerwehr Kassel für ihre Feuerwehr- und Rettungsdienstbereiche eine gemeinsame Leitfunkstelle.
Diese koordiniert alle rettungsdienstlichen Einsätze. Hier werden die eingehenden Notrufe und Hilfeersuchen aus dem Stadtgebiet und aus den 29 Städten und Gemeinden des Landkreises angenommen und an die Bereiche Rettungsdienst und Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz weitergegeben.
Die Leitfunkstelle führt eine Übersicht über die Aufnahmekapazität in den Krankenhäusern. Dadurch hat sie die Möglichkeit, dem Rettungsdienst gezielt einen geeigneten Behandlungsplatz zu vermitteln.
Fahrzeuge und Ausstattung
Die Anforderungen an Einsatzfahrzeuge im Rettungsdienst sind sehr verschieden. Denn es macht einen Unterschied, ob ein Einsatzfahrzeug mit oder ohne Notarzt zur Einsatzstelle ausrückt, ob ein Notfallpatient ins Krankenhaus gebracht wird oder ein intensivpflichtiger Patient in eine Fachklinik verlegt werden muss. Diesen Anforderungen kann ein einzelnes Fahrzeug nicht gerecht werden und deshalb verfügt die DRK-Rettungsdienst Kassel gGmbH über verschiedene Einsatzfahrzeuge.  Es gibt folgende Einsatzfahrzeuge:
  • Rettungswagen
  • Notarzteinsatzfahrzeug
  • Intensivmobil
Ehrenamt im Rettungsdienst
Sie sind bereits Rettungssanitäter/in oder Rettungsassistent/in und haben Interesse bei uns ehrenamtlich aktiv zu werden? Sie haben die Sanitätsausbildung Teil A und B und möchten regelmäßig bei uns hospitieren? Sie haben keine dieser Ausbildungen aber Interesse im Rettungsdienst ehrenamtlich tätig zu werden? Wir freuen uns auf Sie!  
Berufsausbildung Notfallsanitäter
Ein wichtiger Aspekt im Rettungsdienst ist die seit dem 1. Januar 2014 geänderte Bezeichnung und Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiter. Der Beruf des Rettungsassistenten wurde in die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter überführt. Dieser hat gegenüber dem alten Rettungsassistenten eine drei- statt zweijährige, reformierte Ausbildung. Informationen zur Berufsausbildung „Notfallsanitäter“ erhalten Sie bei der DRK-Rettungsdienstschule Kassel. 

Sie sind erkrankt und Wissen nicht so richtig, ob Sie den Rettungsdienst rufen sollen?

Das ist nicht ungewöhnlich und kommt häufiger vor als Sie denken. Hier geht es zum Online-Patienten-Navi des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD). Dieser unterstützt Sie bei Iherer Entscheidungsfindung.

Online-Patienten-Navi des ÄBD

Hier beantworten wir einige häufig gestellten Fragen rund um einen Einsatz des Rettungsdiensts oder Krankentransports

Wann rufe ich den Rettungsdienst und wann den Ärztlichen Bereitschaftsdienst?

Den Rettungsdienst rufen Sie, wenn es sich um einen lebensbedrohlichen Notfall handelt. Dieser liegt z.B. bei folgenden Notfallbildern vor:

  • Herzinfarkt,
  • Schlaganfall,
  • Asthmaanfall,
  • Krampfanfälle,
  • Bewusstlosigkeit,
  • schwere Unfälle,
  • starker Blutverlust,
  • ....

kurz gesagt immer dann, wenn Leben in Gefahr ist oder gesundheitliche Schäden zu befürchten sind. Der Rettungsdienst ist über die europaweite Notrufnummer 112 zu erreichen.

Den ärztlichen Bereitschaftsdienst können Sie außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen unter der kostenlosen Rufnummer 116 117 (auch aus dem Mobilfunknetz) erreichen. Diesen sollten Sie bei folgenden, nicht lebensbedrohlichen Krankheitsbildern kontaktieren:

  • Schnupfen, Husten, Heiserkeit,
  • Fieber,
  • Magen-Darm-Infekt,
  • ....

kurz gesagt immer dann, wenn Sie normalerweise zu Ihrem Hausarzt gehen würden.

Wenn Sie sich unsicher sind, so kann Ihnen der Online-Patienten-Navi des ärztlichen Bereitschafsdienstes bei der richtigen Beurteilung ggf. helfen.   

Weiterer Link zum ÄBD:

Ärztlicher Bereitschaftsdienst Hessen

Wann wird ein Notarzt eingesetzt?
Für den Einsatz eines besonders ausgebildeten Arztes für Notfallmedizin (Notarzt) gibt es verbindliche Einsatzindikationen. Dazu gehören alle akut lebensbedrohlichen Zustände wie Herzinfarkt, schwere Bewusstseinsstörung oder Atemnot, schwere Unfälle oder starke Schmerzzustände. Die Rettungsleitstelle entscheidet auf Grund des Meldebildes, ob zu einem Rettungswagen noch zusätzlich ein Notarzt alarmiert wird. Dieser Notarzt wir dann mit einem separaten Fahrzeug (Notarzteinsatzfahrzeug = NEF) zum Einsatzort gebracht. Ist ein Notarzt auf Grund des Meldbildes nicht mit alarmiert worden, so kann die Besatzung des Rettungswagens natürlich diesen ggf. nachfordern. Merke:
  • Für die Alarmierung eines Notarztes gibt es einen für das Land Hessen gültigen "Notarztindikationskatalog".
  • Ein Notarzt kommt nicht mit dem Rettungswagen gleich mit (auch nicht, wenn dieser mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs ist).
Muss der Rettungswagen auch nachts mit Martinshorn fahren?
Ja, das ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn höchste Eile geboten ist um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Nur in diesen Ausnahmefällen mutet es das Straßenverkehrsrecht den Anwohnern zu, den Lärm des Einsatzfahrzeuges zu ertragen. Die sogenannte „Alarmfahrt“ ist im Alltag des Rettungsdienstes nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Unsere Einsatzkräfte sind aber bemüht die Lärmbelästigung durch das Martinshorn so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet, dass das Martinshorn auf einer freien Strecke ohne besondere Gefährdungspotentiale (mögliche Gefährdungspotentiale: Ampeln, einmündende Seitenstraßen, Zebrastreifen, seitlich parkende Fahrzeuge, erhöhtes Verkehrsaufkommen, unübersichtliche Verkehrsführung etc.) ggf. ausgeschaltet wird (das Blaulicht läuft aber weiter).
Warum kann mich die Besatzung des Rettungswagen nicht einfach behandeln und zuhause lassen?
Der Rettungsdienst ist Notfallrettung. Das bedeutet, er kann und soll die hausärztliche Versorgung nicht ersetzen. Viele Medikamente, die der Hausarzt verschreiben würde sind im Rettungsdienst nicht vorhanden. Nur Notfallmedikamente mit besonders starker Wirkung kommen hier zur Anwendung. Außer in lebensbedrohlichen Notfällen sind die Notfallsanitäter nicht befugt, Medikamente ohne ärztliche Verordnung zu verabreichen.
Wer trägt die Kosten eines Rettungsdiensteinsatzes?
Für medizinisch notwendige Einsätze stellt der am Einsatz beteiligte Notarzt, der Arzt im aufnehmenden Krankenhaus oder der Hausarzt eine Transportverordnung (ähnlich wie ein Rezept) aus. Diese Verordnung wird durch den Rettungsdienst bei der Krankenkasse eingereicht und von dieser bezahlt. Für Krankentransporte, also alle nicht dringlichen planbare Fahrten mit dem Krankenwagen benötigt der Patient eine vorher von seinem Arzt ausgestellte Verordnung und ggf. eine Genehmigung der Krankenkasse. Die Preise für die Leistungen des Rettungsdienstes und Krankentransportes werden einheitlich für einen Rettungsdienstbereich festgelegt. D.h. alle im Rettungsdienstbereich Kassel tätigen Organisationen im Rettungsdienst und Krankentransport berechnen den gleichen Preis.
Können Angehörige den Patienten im Rettungswagen begleiten?
Sofern es medizinisch sinnvoll und aus Gründen der Verkehrssicherheit verantwortbar ist, kann ein Angehöriger in der Regel im Rettungswagen mitfahren. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht und liegt im Ermessen der Besatzung des Rettungswagens. Ist es allerdings für den Einsatzverlauf und der medizinischen Versorgung von besonderem Interesse, dass ein Angehöriger den Transport begleitet (z.B. bei der Versorgung von Kindern), dann wird dies natürlich besonders berücksichtigt.
Kann Gepäck des Patienten mitgenommen werden?
Für übliches Gepäck ist auch im Rettungswagen Platz. Große Mengen Gepäck oder Gegenstände, die sich im Fahrzeug nicht sichern lassen, können nicht transportiert werden. Das gilt auch für spezielle Rollstühle und Fernseher sowie lose Gegenstände (z.B. Flaschen). Im Notfall reicht zumeist ein Bademantel und etwas Wäsche für die erste Nacht. Bedenken Sie bitte auch, dass die medizinische Versorgung Vorrang vor dem Reisegepäck hat.
Muss ich in ein bestimmtes Krankenhaus?
Die Besatzung des Rettungswagens bzw. der Notarzt werden Ihnen das nächstgelegene geeignete Krankenhaus empfehlen, welches aufnahmebereit ist. Mitunter stehen auch mehrere Häuser zur Verfügung. Das Bestehen auf ein nicht geeignetes Krankenhaus kann in einer weniger optimalen Versorgung resultieren. In der Regel wird versucht, einen Patienten wegen bereits bekannter Erkrankungen in einem Haus unterzubringen, das ihn schon behandelt hat.
Ich habe meine Krankenkassenkarte nicht zur Hand. Ist das ein Problem?
Nein, natürlich nicht. Die Krankenversichertenkarte erleichtert zwar administrative Dinge, ist aber nicht Voraussetzung für die rettungsdienstliche Versorgung. Wir werden Ihre Daten manuell erheben und im Krankenhaus weitergeben.

Datenschutz im Rettungsdienst

Erläuterungen zur Verwendung Ihrer Daten im Rettungsdienst und Krankentransport gemäß Datenschutzgrundverordnung (DGSVO)

Da wir den Datenschutz ernst nehmen und einen vertrauensvollen Umgang mit Ihren Daten gewährleisten wollen, arbeiten wir nach den Grundsätzen der Datenschutzgrundverordnung.

Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben Ihnen einen Überblick über die Erhebung Ihrer Daten:

zu den Datenschutzhinweisen

Für den Bereich Rettungsdienst und Krankentransport haben wir eine Verfahrensanweisung erstellt, die auch die Aufklärung über die Verwendung Ihrer Daten bei einem Notfalleinsatz und bei einem Krankentransport sicherstellt.

Dabei gelten zwei unterschiedliche Verfahren, die nach den Einsatzarten unterschieden werden:

Rettungsdienst (Notfalleinsatz)
Auch im Notfalleinsatz müssen wir personenbezogene Daten erheben. Da wir die Patienten in dieser Situation nicht über die Verwendung der personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzgrundverordnung aufklären können, veröffentlichen wir an dieser Stelle unseren Datenschutzhinweis. Alle Notfallpatienten können sich hier im Nachgang über die Verwendung der personenbezogenen Daten und den damit verbundenen Rechten informieren.

Krankentransport
Anders als bei einem Notfall ist bei einem Krankentransport ausreichend Zeit, um die Patienten über die Verwendung personenbezogener Daten aufzuklären. Allen Patienten händigen wir unsere Datenschutzrichtlinien in schriftlicher Form aus. Allen Patienten können entscheiden, ob sie die Datenschutzrichtlinien entgegennehmen oder auf eine Aushändigung verzichten, da Sie bereits zuvor ein Exemplar erhalten haben.