Gesetzliche Grundlagen
Finanzierung
Personal
Die/Der Notfallsanitäter/in (NotSan) ist der gesetzlich geregelte Ausbildungsberuf im Rettungsdienst. Die Ausbildung erfolgt innerhalb von drei Jahren. Die/Der NotSan soll am Notfallort bis zur Übernahme der Behandlung durch den Notarzt lebensrettende Maßnahmen bei Notfallpatienten durchführen, die Transportfähigkeit solcher Patienten herstellen, die lebenswichtigen Körperfunktionen während des Transports zum Krankenhaus beobachten und aufrechterhalten sowie kranke, verletzte und sonstige hilfsbedürftige Personen, auch soweit sie nicht Notfallpatienten sind (Krankentransport), unter sachgerechter Betreuung befördern.
Das ehemalige Berufsbild Rettungsassistent/in (RettAss) war eine zweijährige Berufsausbildung (die die/der Auszubildende selbst finanzieren musste, lediglich im zweiten Ausbildungsjahr erhielt Sie/Er eine Praktikumsvergütung). Diese wurde durch die vollfinanzierte Ausbildung zur/zum Notfallsanitäter/in abgelöst.
Die/Der Rettungssanitäter/in (RettSan) ist eine Qualifikation, die in einer 540-Stunden umfassenden Ausbildung erworben werden kann. Die/Der RettSan kommt in Zusammenarbeit mit einem NotSan (RettAss) auf den Rettungsfahrzeugen zum Einsatz.
Die Notärztin bzw. der Notarzt ist ein Arzt mit der Zusatzqualifikation "Notfallmedizin". D.h. er/sie wurde speziell für den Einsatz im Rettungsdienst geschult. Die Zusatzausbildung umfasst eine zweijährige Weiterbildung in der stationären Versorgung inklusive einer 6-monatigen Weiterbildung auf der Intensivstation, der Anästhesie und Notfallaufnahme. Zusätzlich muss zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin 50 Einsätze in Begleitung eines erfahrenen Notarztes und die Teilnahme an einem speziellen Theoriekurs (80 Stunden) nachgewiesen werden.
Einsatzkoordination
Fahrzeuge und Ausstattung
- Rettungswagen
- Notarzteinsatzfahrzeug
- Intensivmobil

