
Das Rote Kreuz steht seit jeher für den uneigennützigen Einsatz von Menschen für Menschen – in persönlichen Notlagen, bei Naturkatastrophen, Krankheit sowie in Krisen- und Kriegsgebieten. Wenn Sie diese bedeutende Arbeit unterstützen möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, das Deutsche Rote Kreuz in Ihrem Testament zu bedenken.
Die Entscheidung, über den Tod hinaus Vorsorge zu treffen, erfordert sorgfältige Überlegungen. Fehlt eine testamentarische Verfügung, greift im Todesfall automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese entspricht jedoch nicht immer den persönlichen Wünschen und Vorstellungen.
Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema Testament und stehen Ihnen beratend zur Seite. Sprechen Sie uns an!