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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kursbuchung beim Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Kassel-Wolfhagen e.V.

DRK-Kreisverband  Kassel-Wolfhagen e.V.
AllgemeineGeschäftsbedingungen„Kursangebote“ (AGB Kurs)

Stand: 26. Mai 2020

§ 1 Kursangebot des DRK

Alle ausgeschriebenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich das DRK vor, den Kurs bis zum Tag des eigentlichen Kursbeginns abzusagen, soweit keine besondere Vereinbarung mit dem Auftraggeber erfolgt ist.

§ 2 Kursorte

Das DRK behält es sich vor, nach und bei außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Brand in den Schulungs­räumen) den Kursort in einem zumutbaren Umkreis des ausgeschriebenen Kursortes zu verlegen.

§ 3 Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme

(1) Eine erfolgreiche Teilnahme umfasst das aktive Üben aller vorgestellten Erste-Hilfe bzw. sanitätsdienstlichen Maßnahmen. Diese wird mit der Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung bescheinigt.

(2) Welche Erste-Hilfe und sanitätsdienstlichen Maßnahmen aktiv vom Teilnehmer zu üben sind, gehen aus den zum Lehrgangstag gültigen Leitfäden und Ausbildungsrichtlinien des DRK hervor.

§ 4 Ausschluss von der Kursteilnahme aufgrund Verspätung, speziellen Verhaltens, Hausrecht

(1) Das DRK behält es sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn sich diese derart verspäten, dass die verbleibende Anwesenheit und aktive Teilnahme nicht mehr mit einer Teilnahmebescheinigung gewürdigt werden kann.
In diesem Fall entscheidet der verantwortliche Kursleiter darüber. Dieser Fall ist mit einer Nicht-Abmeldung gleichzusetzen.

(2) Das DRK behält es sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn der Teilnehmer

  • trotzt Anmahnung wiederholt fremdenfeindliche, menschenverachtende oder sexistische Äußerungen macht,
  • trotz Anmahnung wiederholt eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellt (z.B. grobfahrlässiges Umgehen mit Übungskanülen),
  • infolge einer Erkrankung für andere Teilnehmer ein Ansteckungsrisiko darstellt und entsprechende Krankheitssymptome aufweist, wie etwa Fieber, Husten oder Schnupfen,
  • spezielle Hygienemaßnahmen und -auflagen des DRK nicht einhält oder befolgt,
  • während des Kurses eine Straftat begeht (z.B. Garderobendiebstahl),
  • trotzt Anmahnung andere Tatbestände begeht, die den geregelten Ablauf der Schulung in Frage stellen,
  • in sonstiger Weise den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes zuwiderhandelt.

 (3) Der verantwortliche Kursleiter hat das Recht, zu jeder Zeit des Kursbetriebs das Hausrecht aus zu üben.

(4) Die zum Zeitpunkt eines Ausschlusses der weiteren Kursteilnahme bereits entrichteten Kursgebühren verfallen bzw. werden nicht zurück erstattet.

§ 5 Zahlung der Kursgebühren

Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt

  • mittels Barzahlung vor Kursbeginn,
  • mittels Formular zur Kostenabrechnung gegenüber Berufsgenossenschaften/Unfallkassen
  • mittels Rechnung, sofern dies bei der Anmeldung vereinbart wurde.

§ 6 Akzeptanz von Zahlungsmitteln

Aus Sicherheitsgründen werden keine EUR 200,00 und EUR 500,00 Banknoten akzeptiert.
Nicht akzeptiert werden: EC-Karte, Geldkarte, Kreditkarte oder Devisen.

§ 7 Anmeldung zu Kursen

Eine Anmeldung zu Kursen kann wie folgt erfolgen:

  • telefonisch,
  • per Fax,
  • per Email,
  • über die Internet-Anmeldedatenbank.

Eine Teilnahmemöglichkeit nach einer Anmeldung wird erst mit der Übersendung der Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung möglich.

§ 8 Datenschutz

Mit der Registrierung beim Anbieter stimmt der Teilnehmer der Erfassung seiner personenbezogenen Daten zu. Der Anbieter unternimmt alle wirtschaftlich und technisch zumutbaren Vorkehrungen, um die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen, siehe auch Datenschutzhinweise.

Die personenbezogenen Daten werden bei Ihrer elektronischen Verarbeitung gemäß den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorgaben verwendet.

Der Anbieter verwendet die Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken.

§ 9 Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung

Die Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung kann wie folgt erfolgen:

  • telefonisch (mündliche Zusage),
  • schriftlich,
  • per Fax,
  • per Email,
  • per automatisierter Email-Funktion der Internet-Anmeldedatenbank.

§ 10 Ausfallgebühren nach Zusatzvereinbarung

(1) Für Betriebe, Behörden oder Vereine besteht die Möglichkeit gesonderte Schulungstermine für Erste-Hilfe, Erste-Hilfe-Training usw. zu vereinbaren. Wird die Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen unterschritten, wird die Differenz zwischen tatsächlichen und erforderlichen Teilnehmern dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 

(2) Abwesenheit an Kursen ohne vorliegende fristgerechte Abmeldung zieht die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreise nach sich.

(3) Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich oder weitere Dritte Personen durchgeführt hat bzw. an das Unternehmen oder den Verein, in dessen Auftrag die Person sich oder weitere Dritte angemeldet hat.

§ 11 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung

(1) Ein Anspruch auf Teilnahme an Kursen, zu deren Besuch eine Anmeldung erforderlich ist, besteht nicht. 

(2) Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nur möglich, wenn zu Lehrgangsbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind. Die Entscheidung darüber liegt beim jeweiligen Kursleiter vor Ort.

§ 12a Abrechnung der Kursgebühren über Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse (nicht Unfallkasse Hessen)

Bei der Abrechnung der Kursgebühren über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gilt:

Der Anmeldende verpflichtet sich, das zur Kostenübernahme der Kursgebühren notwendige Formular dem DRK vollständig ausgefüllt bis spätestens zum Kursbeginn zukommen zu lassen.

§ 12b Abrechnung Kursgebühren über die Unfallkasse Hessen

Der Anmeldende verpflichtet sich vor einer Anmeldung bzw. Teilnahme, sich die Kostenübernahme durch die Unfallkasse Hessen (UKH) gemäß seinem Ausbildungskontingent durch die UKH bestätigen zu lassen.

§ 13 Nichtvorliegen des Formulars zur Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaft/Unfallkasse

Liegt das Formular zur Kostenübernahme gegenüber der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse nicht vor, gilt:
 
Dem Teilnehmer wird die Teilnahmebescheinigung unabhängig vom erfolgreichen Besuch des Kurses nicht ausgehändigt.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zusendung des Formulars zur Kostenabrechnung bis spätestens 30 Tage nach Kursbesuch zu erwirken.

Liegt nach 30 Tagen das Formular zur Kostenabrechnung nicht vor, werden die Kursgebühren dem entsendenden Unternehmen unmittelbar in Rechnung gestellt.

§ 14 Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern
Das DRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände und Garderobe

§ 15 Beschädigung von Eigentum von Kursteilnehmern

(1) Das DRK übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmern (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses entgegen den Anweisungen des Kursleiters während der Übungen beschädigt wird.

(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

§ 16 Beschädigung der Gesundheit

(1) Das DRK übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.

(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

§ 17 Reklamation über Dienstleistungen des DRK, Rückerstattung von Kursgebühren

(1) Reklamationen bezüglich einer vom Teilnehmer empfundenen Schlechtleistung des DRK sind der DRK-Geschäftsstelle schriftlich binnen 7 Tage nach Kursende vorzutragen.
Eine Rückerstattung von Kursgebühren am Ende des Kurses ist prinzipiell nicht möglich.

§ 18 Gerichtsstand

Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art ist Kassel.