Rettungshubschrauber Christoph 7 Kassel

Organisation des Luftrettungsdienstes

Für den erweiterten Katastrophenschutz stellt das Bundesministerium des Innern den Ländern Zivilschutzhubschrauber (ZSH) zur Verfügung. Sie unterstehen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und sollen als Führungs-, Lenkungs- und Erkundungsmittel, sowie zum Transport von Einsatzpersonal und -ausstattung bei Katastrophen eingesetzt werden.

Da die Hubschrauber außerhalb dieses Einsatzspektrums nicht ungenutzt bleiben sollen, können die Länder den Hubschrauber im Rettungsdienst einsetzen.

Träger der Luftrettung ist gemäß dem Hessischen Rettungsdienstgesetz das Land. Zuständig ist das Hessische Sozialministerium. Dieses hat als Durchführungsbehörde für die Luftrettung in Hessen das Regierungspräsidium in Gießen bestimmt.

Die DRK-Rettungsdienst Kassel gemeinnützige GmbH und die Rotes Kreuz Krankenhaus Kassel gemeinnützige GmbH sind seit nunmehr 34 Jahren in Verbindung mit der Bundespolizei mit der Durchführung der Luftrettung für den Standort Kassel beauftragt.

Zusätzliche Unterstützung erfährt das Luftrettungszentrum Kassel durch den "Förderverein Christoph 7".

Kontakt

Herr Stephan Moritz
Leiter Rettungsdienst, Prokurist
Telefon: 0561 72904-776
Telefax: 0561 72904-779