Einführung
Gesetzliche Grundlagen
Rettungsdienst in Deutschland ist Ländersache und wird über die Landesrettungsdienstgesetze geregelt und organisiert.
Der Rettungsdienst wurde in Hessen erstmals durch das Hessische Rettungsdienstgesetz (HRDG) vom 18.12.1990, das am 1.1.1992 vollständig in Kraft getreten ist, auf eine spezielle gesetzliche Grundlage gestellt. Dieser landesgesetzliche Ordnungsrahmen war notwendig, um zum einen den seinerzeit vom Bund vorgenommenen Änderungen des Personenbeförderungs- und des Kassenrechts und zum anderen den Regelungskompetenzen des Landes für den Rettungsdienst als Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr Rechnung zu tragen.
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Loßbergstraße 12
34130 Kassel
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