Einführung
Finanzierung
Die Kosten des Rettungsdienstes und des Krankentransportes werden durch die Krankenkassen getragen. Für jeden Rettungsdienstbereich (RD-Bereich, hier Stadt und Landkreis Kassel) vereinbaren die Leistungserbringer, auf Grundlage eines erstellten Gesamtbudgets, einheitliche Benutzungsentgelte mit den Krankenkassen.
Kann in den Verhandlungen zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse keine Einigung über die Kosten erzielt werden, entscheidet nach Anhörung aller Beteilligten eine für das Land gebildete Schiedsstelle.
Bei Kostenüber- oder -unterdeckung auf Grund von Leistungsabweichungen oder unterschiedlicher Kostenstrukturen zwischen verschiedenen Leistungserbringern wird ein Ausgleich durchgeführt (interner Budgetausgleich).
Weichen die tatsächlichen Leistungen von den vorausberechneten ab, sind dadurch entstehende Kostenüber- oder -unterdeckung in nachfolgenden Vereinbarungen auszugleichen (externer Budgetausgleich).
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34130 Kassel
