Ehrenamt im Katastrophenschutz

Eingangsvoraussetzungen:

  • Verpflichtung kann maximal bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erfolgen.
  • Abgeschlossene Grundausbildung im angestrebten Fachdienst (Sanitätsdienst: Sanitätslehrgänge A und B; Betreuungsdienst: Sanitätslehrgang A und jeweiliger Fachdienstgrundlehrgang) - anders ist keine Einsatztauglichkeit für uns gegeben.
  • Mind. 6 Monate Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Verpflichtung: die aktive Beteiligung wird in dieser Zeit beobachtet (diese Voraussetzung ist nicht gesetzlich, sondern der Erfahrung geschuldet)
  • Die Einberufung zum Wehrdienst/Zivildienst ist noch nicht ausgesprochen worden oder es wurde durch den Interessenten selbst mit dem zuständigen Kreiswehrersatzamt / Amt für Zivildienst die Frage des Ersatzdienstes geklärt und es besteht Bereitschaft, die Einberufung zurück zu nehmen.
  • Vorklärung mit dem Arbeitgeber: eine Teilnahme an Dienst- und Ausbildungsveranstaltungen sowie Übungen und Einsätzen muss ermöglicht werden.