Ehrenamt im Katastrophenschutz

Besonderheiten

  • Praktika oder Auslandssemester können durch eine Beurlaubung vom Ersatzdienst durchgeführt werden. Die Ersatzdienstzeit pausiert für diese Zeitraum und wird nach der Rückkehr fortgesetzt. Die Abwesenheitszeit wird an die normale Dienstzeit (sechs Jahre) angehängt.
  • Bei einem Wohnortwechsel ist der Ersatzdienst an den neuen Wohnort zu verlegen.
  • Grobe Dienstverletzungen (Abwesenheit, mangelndes Interesse) kann zur Beendigung der Dienstzeit führen.
  • Bei aller freien Zeitgestaltung und Einordnung als freiwilligem Ehrenamt ist zu bedenken, dass bei groben Dienstvergehen und Abwesenheiten sowohl Ordnungsgelder ausgesetzt werden können, wie auch die Voraussetzungen für den Ersatzdienst als nicht mehr gegeben eingestuft werden können. In diesem Falle ist von einer sofortigen Einberufung auszugehen).

Wir beraten Sie gerne persönlich und freuen uns auf Ihr Interesse.